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ALLGEMEINES
Die nachstehend aufgeführten Bedingungen sind integrierter Bestandteil der Kostengutsprache.
1.
Die Rechnungsstellung erfolgt an die unterzeichnende Stelle.
2.
Für Krankenkassenprämien und Selbstbehalte ist der Kostenträger verantwortlich. Dies gilt auch für die Kosten allfälliger Zahnsanierungen, die der unterzeichnenden Stelle im Voraus mittels Kostenbudget (SUVA Tarif) angezeigt werden.
Auch für eine Grundausstattung für Kleider und Schuhe (bei dringendem Bedarf) als auch für den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, ist der Kostenträger besorgt.
3.
Ferien bzw. krankheitsbedingte Abwesenheiten des Bewohners führen zu keiner Taggeldreduktion. Bei Abbruch oder Ausschluss erfolgt die Rechnungsstellung für zwei weitere Wochen über das Austrittsdatum hinaus. Bei Therapieabbruch oder -ausschluss wird der Kostenträger umgehend informiert.
4.
Das vom Bewohner allfällig extern verdiente Geld wird nach Ablauf des Aufenthaltes in der „sennhütte“ mit dem Kostenträger abgerechnet.
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